So nutzt du diesen Wegweiser
Öffne eine Vorlage, um Änderungen, Argumente und offizielle Positionen zu sehen. Die Ja-/Nein-Empfehlungen stammen von den jeweils genannten Behörden oder Initiativkomitees; sie sind keine persönlichen Abstimmungsempfehlungen.
Die kommunalen Vorlagen betreffen die Stadt Zürich, nicht alle Gemeinden des Kantons. Bei den Hochhäusern gibt es zwei Vorschläge und eine Stichfrage.
5 Vorlagen · für Stimmberechtigte der Stadt Zürich
🏙 Stadt Zürich
01Hochhäuser: zwei Vorschläge im VergleichWo und unter welchen Bedingungen soll in die Höhe gebaut werden? Gemeinderat und Stadtrat schlagen unterschiedliche Regeln vor.
Originaltitel: BZO-Teilrevision Hochhäuser und Gegenvorschlag
Wichtige Details
- Beide Varianten verschärfen die sozialen und ökologischen Anforderungen. Die Revision allein erhöht die zulässige Ausnützung nicht.
- A · Gemeinderat: stärkere Einschränkung der Hochhausgebiete; obligatorischer Gestaltungsplan ab 60 Metern. Eine darin vorgesehene zusätzliche Ausnützung muss vollständig für preisgünstigen Wohnraum genutzt werden.
- B · Stadtrat: insgesamt gleich grosse Hochhausgebiete wie heute, mit einer Ausweitung der Gebiete für Bauten von 25 bis 40 Metern; Gestaltungsplan ab 80 Metern. Diese Revision enthält keine zusätzliche hochhausspezifische Quote für preisgünstigen Wohnraum.
- Beide Vorlagen können mit Ja beantwortet werden; die bevorzugte Variante wird anschliessend in der Stichfrage angegeben.
Bei einem Ja
Du kannst A, B oder beide annehmen. Werden beide angenommen, entscheidet die Stichfrage, welche Variante gilt.
Bei einem Nein
Du kannst A, B oder beide ablehnen. Wird keine Variante angenommen, bleiben die bisherigen Regeln bestehen.
Argumente dafür
- Für A · Die Mehrheit des Gemeinderats setzt auf stärkeren Quartierschutz und strengere Bedingungen für Hochhäuser.
- Für B · Der Stadtrat befürwortet räumlich breiter verteilte Möglichkeiten für hohe Bauten.
Gegenargumente / Einschränkungen
- Gegen A · Der Stadtrat hält die Einschränkung der Hochhausgebiete für zu weitgehend.
- Gegen B · Die Mehrheit des Gemeinderats bevorzugt engere räumliche Grenzen und strengere Bedingungen.
Positionen der Behörden und Initiativkomitees
02Entschädigungen des GemeinderatsEntschädigungen, Vorsorge und Unterstützung für die Mitglieder des Milizparlaments anpassen.
Originaltitel: Entschädigungen des Gemeinderats
Wichtige Details
- Jährliche Modellentschädigung für ein durchschnittlich engagiertes Ratsmitglied: von rund CHF 16’000 auf CHF 20’800 (+30%). Das sind Modellwerte, kein einheitlicher Lohn für alle.
- Grundentschädigung von CHF 500 pro Monat, angepasste Sitzungsgelder und berufliche Vorsorge. Hinzu kommen Beiträge für Kinderbetreuung und behinderungsbedingte Assistenz.
- Eine frühere Vorlage wurde im Februar 2025 abgelehnt. Die neue Fassung sieht eine weniger weitgehende Erhöhung vor.
- Für eigene Kinder unter 12 Jahren ist ein zusätzlicher Beitrag von CHF 100 pro Monat vorgesehen. Die neuen Sitzungsgelder für bis zu zwei Stunden betragen CHF 140 im Gemeinderat und CHF 190 in den Kommissionen.
Bei einem Ja
Die neue Entschädigungsverordnung tritt in Kraft.
Bei einem Nein
Das bisherige Entschädigungssystem bleibt bestehen.
Argumente dafür
- Mehrheit des Gemeinderats: Die Entschädigung soll den höheren Arbeitsaufwand und die Teuerung seit 1998 berücksichtigen.
- Das Mandat soll für Menschen mit unterschiedlichen Einkommen und familiären Situationen zugänglicher werden; Vorsorgelücken sollen kleiner werden.
Gegenargumente / Einschränkungen
- SVP-Minderheit: Der Volksentscheid von 2025 soll respektiert werden; die Erhöhungen bleiben unverhältnismässig.
- Die Minderheit befürchtet falsche finanzielle Anreize und eine Abkehr vom Milizparlament.
Positionen der Behörden und Initiativkomitees
03CHF 80 Millionen für den öffentlichen VerkehrEin Rahmenkredit für die Planung neuer Verbindungen und einen zuverlässigeren Netzbetrieb.
Originaltitel: Rahmenkredit öV-Infrastruktur
Wichtige Details
- Finanziert Planung und Projektierung sowie betriebliche Optimierungen wie Dienstgleisverbindungen und Wendeanlagen. Es handelt sich nicht um den Baukredit für das gesamte künftige Netz.
- Die Strategie setzt auf direktere Verbindungen und eine bessere Einbindung von Oerlikon, Altstetten und den Wachstumsgebieten im Norden und Westen.
- Über die Zuteilung an einzelne Projekte entscheidet bis CHF 5 Millionen der Stadtrat, darüber der Gemeinderat.
- Der ursprüngliche Antrag des Stadtrats umfasste CHF 450 Millionen, auch für die Realisierung. Der Gemeinderat reduzierte ihn auf CHF 80 Millionen für Planung, Projektierung und betriebliche Optimierungen.
Bei einem Ja
Der Rahmenkredit von CHF 80 Millionen wird bewilligt.
Bei einem Nein
Der Rahmenkredit wird nicht bewilligt. Das bedeutet kein Verbot sämtlicher künftiger Verkehrsprojekte.
Argumente dafür
- Stadtrat und Mehrheit: Stadtentwicklung und Verkehr sollen frühzeitig aufeinander abgestimmt werden.
- Zuverlässigkeit und Verbindungen verbessern und die Klimaziele der Stadt unterstützen.
Gegenargumente / Einschränkungen
- AL: Der Kompromiss sei wirkungslos; die bestehenden Finanzkompetenzen reichten aus.
- SVP: Es drohten Vorleistungen ohne Garantie, dass der Kanton die Kosten übernimmt.
Positionen der Behörden und Initiativkomitees
04Höhere Beiträge an das KunsthausDie jährlichen Beiträge für Museumsbetrieb und Gebäudeunterhalt um CHF 7,3 Millionen erhöhen.
Originaltitel: Zusatzkredit für die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Zürcher Kunsthaus
Wichtige Details
- Bewilligter jährlicher Gesamtbetrag ab 2027: von CHF 18,4932 Millionen auf CHF 25,7932 Millionen.
- Zusätzliche CHF 4 Millionen für den Museumsverein, vorerst bis Ende 2033. Der Gemeinderat kann die Befristung aufheben.
- Zusätzliche CHF 3,3 Millionen für die Gebäudestiftung, unbefristet. Ab 2028 wird der Beitrag an den Gebäudeversicherungswert angepasst.
- Der angepasste Vertrag sieht für Personen mit Wohnsitz im Kanton an mindestens vier Tagen pro Jahr freien Eintritt auch in die übrigen Ausstellungsbereiche vor, zusätzlich zum kostenlosen Wochentag für die eigene Sammlung. Über den Vertrag wird nicht separat abgestimmt.
Bei einem Ja
Die zusätzlichen Beiträge werden bewilligt und der Subventionsvertrag wird angepasst.
Bei einem Nein
Es gibt keinen Zusatzkredit. Laut Behörden müssten Angebot und Personal reduziert werden; die Unterhaltsprobleme blieben bestehen.
Argumente dafür
- Stadtrat und Mehrheit: Die Erweiterung hat Personal-, Betriebs- und Unterhaltskosten erhöht, die in der Planung unterschätzt wurden.
- Museum und Gebäude erhalten; ein Teil der Erhöhung finanziert bessere Arbeitsbedingungen.
Gegenargumente / Einschränkungen
- SVP-Minderheit: Sie kritisiert anhaltende Defizite trotz Subventionen und hoher Besucherzahlen.
- Sie fordert einen wirtschaftlich tragfähigeren Betrieb statt zusätzlicher Subventionen.
Positionen der Behörden und Initiativkomitees
05Neue Rechtsgrundlagen für die AOZAufgaben, Aufsicht und Finanzierung der Organisation für die Aufnahme und Betreuung geflüchteter Menschen aktualisieren.
Originaltitel: Neue Rechtsgrundlagen für die Asyl-Organisation Zürich (AOZ)
Wichtige Details
- Teilrevision der Gemeindeordnung und Totalrevision der AOZ-Verordnung; beide Erlasse sind rechtlich miteinander verbunden.
- Erhöhung des Dotationskapitals von CHF 2 Millionen auf CHF 42,5 Millionen.
- Die heutigen Grundlagen stammen aus dem Jahr 2006. Die Vorlage klärt Zuständigkeiten und Finanzierung angesichts gewachsener und komplexerer Aufgaben.
- Die AOZ darf keine Kredite bei Dritten aufnehmen; die Stadt kann Betriebsvorschüsse und Investitionsdarlehen gewähren. Gelder aus dem Pflichtbereich müssen von den Mitteln für andere Aufgaben getrennt bleiben.
Bei einem Ja
Beide Revisionen und die neue rechtliche Ausgestaltung der AOZ werden angenommen.
Bei einem Nein
Die bisherigen Rechtsgrundlagen bleiben bestehen.
Argumente dafür
- Stadtrat und Mehrheit: Aufgaben, Kompetenzen und Finanzierung sollen klarer geregelt werden.
- Die Handlungsfähigkeit soll an Veränderungen im Asylbereich angepasst und die institutionelle Zusammenarbeit verbessert werden.
Gegenargumente / Einschränkungen
- SVP-Minderheit: Sie kritisiert die zusätzlichen Mittel und den grösseren finanziellen Handlungsspielraum.
- Sie befürchtet weniger Mitsprache der Bevölkerung durch die Übertragung von Kompetenzen an Stadt- und Gemeinderat.
Positionen der Behörden und Initiativkomitees
2 Vorlagen · kantonale Ebene
🏛 Kanton Zürich
01Mehr Zeit für die Arbeit der LehrpersonenDie Anrechnung der Arbeitszeit für Unterrichtsvorbereitung und Klassenverantwortung anpassen.
Originaltitel: Lehrpersonalgesetz (LPG) · Änderung vom 2. März 2026
Wichtige Details
- Erhöhung des Lektionenfaktors von 58 auf 59, um mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung anzurechnen.
- Erhöhung der Jahrespauschale für Klassenlehrpersonen von 100 auf 160 Stunden.
- Vom Regierungsrat ausgewiesene Mehrkosten: CHF 83 Millionen pro Jahr.
- Die Erhöhung des Lektionenfaktors betrifft alle Lehrpersonen, unabhängig von Pensum und Klassenverantwortung; die höhere Jahrespauschale betrifft hingegen Klassenlehrpersonen.
Bei einem Ja
Die in der Präsentation beschriebenen Anpassungen des Berufsauftrags werden angenommen.
Bei einem Nein
Die vorgeschlagenen Anpassungen treten nicht in Kraft.
Argumente dafür
- Vom Regierungsrat erläutertes Ziel: mehr Zeit für alle Lehrpersonen zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts.
- Klassenlehrpersonen sollen entlastet werden.
Gegenargumente / Einschränkungen
- Die bereitgestellte Präsentation enthält keine Argumente der Gegnerschaft. Die CHF 83 Millionen pro Jahr sind ausgewiesene Kosten, kein einem Komitee zuzuordnendes Argument.
Positionen der Behörden und Initiativkomitees
02Selbstbestimmung am LebensendeDie Pflicht zur Duldung des assistierten Suizids in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ausweiten.
Originaltitel: Patientinnen- und Patientengesetz und Gesundheitsgesetz · Gegenvorschlag
Wichtige Details
- Heute gilt die Duldungspflicht für Alters- und Pflegeheime, die von einer Gemeinde betrieben oder beauftragt werden.
- Der Gegenvorschlag weitet sie auf alle Alters- und Pflegeheime, Spitäler und Reha-Kliniken aus.
- Psychiatrische Einrichtungen und Justizvollzugsanstalten bleiben ausgenommen. Die ursprüngliche Initiative wurde zurückgezogen; abgestimmt wird über den Gegenvorschlag.
- Laut Präsentation unterliegen bereits 83 Alters- und Pflegeheime der Duldungspflicht. Die Vorlage würde weitere 129 Heime mit 7’128 Betten erfassen.
Bei einem Ja
Die Duldungspflicht wird auf die genannten Einrichtungen ausgeweitet.
Bei einem Nein
Der bisherige Geltungsbereich der Duldungspflicht bleibt bestehen.
Argumente dafür
- Der Kantonsrat empfiehlt ein Ja. Die Vorlage erweitert die Möglichkeit, auch für diese Entscheidung in der Einrichtung zu bleiben.
- Auch der Regierungsrat unterstützt die Ausweitung auf alle Alters- und Pflegeheime.
Gegenargumente / Einschränkungen
- Der Regierungsrat lehnt die Ausweitung auf Spitäler und Reha-Kliniken ab, da sie deren kurativem Auftrag widerspreche.
- Er verweist auf Folgen für Personal und Betrieb und darauf, dass Patientinnen und Patienten häufig noch über ein eigenes Zuhause verfügen.
Positionen der Behörden und Initiativkomitees
2 Initiativen · eidgenössische Ebene
🇨🇭 Schweiz
01NeutralitätsinitiativeEine verbindlichere Definition der schweizerischen Neutralität in der Verfassung verankern.
Originaltitel: Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)
Wichtige Details
- Immerwährende und bewaffnete Neutralität; Einschränkungen der militärischen Zusammenarbeit und Verbot des Beitritts zu Militär- oder Verteidigungsbündnissen, mit Ausnahmen im Zusammenhang mit einem Angriff auf die Schweiz.
- Einschränkungen bei Sanktionen gegen kriegführende Staaten, mit Ausnahmen für UNO-Verpflichtungen und Massnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen.
- Die Initiative verlangt, die Neutralität auch zur Verhinderung und Lösung von Konflikten einzusetzen.
- Umstritten ist nicht die Beibehaltung der Neutralität, sondern wie verbindlich ihre Anwendung geregelt werden soll: Das Komitee fordert strengere Regeln, die Behörden verteidigen den heutigen Handlungsspielraum.
Bei einem Ja
Die neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben werden eingeführt.
Bei einem Nein
Der bisherige Rahmen bleibt bestehen. Ein Nein schafft die Neutralität nicht ab.
Argumente dafür
- Initiativkomitee: Eine strikte und verlässliche Neutralität schütze Sicherheit und Unabhängigkeit.
- Nach Ansicht des Komitees schützt der Verzicht auf Sanktionen gegen kriegführende Staaten die Zivilbevölkerung und erleichtert die Vermittlung.
Gegenargumente / Einschränkungen
- Bundesrat und Parlament: Die Vorgaben schränken den aussen- und sicherheitspolitischen Handlungsspielraum ein.
- Sie befürchten Hindernisse für die sicherheitspolitische Zusammenarbeit und für Sanktionen als Reaktion auf Völkerrechtsverletzungen.
Positionen der Behörden und Initiativkomitees
02ErnährungsinitiativeDie Selbstversorgung erhöhen, pflanzliche Lebensmittel fördern sowie Wasser und Böden schützen.
Originaltitel: Für eine sichere Ernährung (Ernährungsinitiative)
Wichtige Details
- Ziel eines Netto-Selbstversorgungsgrads von mindestens 70 Prozent, mit Umsetzung innerhalb von zehn Jahren.
- Mehr pflanzliche Lebensmittel in der Schweiz produzieren und konsumieren; Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität und Trinkwasser schützen.
- Der Wandel der Landwirtschaft soll sozialverträglich sein. Die konkreten Instrumente würden bei der Umsetzung festgelegt.
- Die Behörden teilen gewisse Umwelt- und Produktionsziele, kritisieren aber vor allem das Tempo des Wandels: Bereits getätigte landwirtschaftliche Investitionen könnten nicht rechtzeitig amortisiert werden.
Bei einem Ja
Der neue Verfassungsauftrag für die Agrar- und Ernährungspolitik wird angenommen.
Bei einem Nein
Die Initiative wird abgelehnt. Die Agrarpolitik wird im bisherigen Rahmen weiterentwickelt.
Argumente dafür
- Initiativkomitee: Die Abhängigkeit von Importen verringern und die Krisenfestigkeit stärken.
- Wasser und Böden schützen und die Agrarförderung auf eine nachhaltige Lebensmittelproduktion ausrichten.
Gegenargumente / Einschränkungen
- Bundesrat und Parlament: Sie halten 70 Prozent innerhalb von zehn Jahren für kaum realistisch.
- Sie befürchten hohe Kosten und starke Eingriffe in Produktion und Ernährungsgewohnheiten und bevorzugen einen schrittweisen Wandel.
Positionen der Behörden und Initiativkomitees
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Die Originaldokumente.
Zusammenfassungen der drei bereitgestellten deutschsprachigen PDFs. Die kantonale Präsentation ersetzt die vollständige Abstimmungszeitung nicht; Lücken sind bei den Vorlagen gekennzeichnet.